Ratgeber

Wer darf in die PKV? Die Voraussetzungen im Überblick

Ob eine private Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung in Frage kommt, hängt davon ab, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind. Grundlage sind § 5, § 6 und § 8 SGB V sowie § 193 VVG von gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26. Oktober 2026. Die Seite ist eine allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit

Die Regel: Absicherung ist Pflicht

Nach § 193 Abs. 3 VVG muss jede Person mit Wohnsitz im Inland eine Krankheitskostenversicherung haben. Entweder besteht sie in der GKV oder in einem Vertrag, der diese Pflicht erfüllt. Wer in der GKV pflichtversichert ist, kann sich nicht stattdessen privat versichern. Ob die PKV offensteht, hängt daher von den Ausnahmen ab.

Personengruppen laut Gesetz

Gruppe Rechtsgrundlage Kernaussage
Angestellte über der Grenze § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt
Beamte, Richter, Berufssoldaten § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei bei Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe oder Heilfürsorge
Hauptberuflich Selbstständige § 5 Abs. 5 SGB V nicht versicherungspflichtig nach Absatz 1 Nr. 1 und 5 bis 12
Auf Antrag Befreite § 8 SGB V z. B. bei Änderung der Grenze, Studierenden oder Teilzeit unter bestimmten Bedingungen

Welche Grenze für Angestellte 2026 gilt, steht unter Versicherungspflichtgrenze.

Befreiung auf Antrag

§ 8 SGB V zählt Fälle auf, in denen eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist, etwa wenn die Pflicht durch eine Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze eintritt (Absatz 1 Nr. 1). Der Antrag ist nach Absatz 2 innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und wird nur wirksam, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.

Gesundheitsfragen und Annahme

Die Aufnahme in einen privaten Tarif ist laut Gesetz nicht in jedem Fall garantiert. Nach § 203 Abs. 1 VVG kann der Versicherer wegen eines erhöhten Risikos einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Im Basistarif gilt das nicht. Dort besteht für bestimmte Personengruppen nach § 152 Abs. 2 VAG eine Aufnahmepflicht, mehr unter Basistarif. Wie eine Gesundheitsprüfung im Einzelfall ausfällt, beurteilen wir nicht.

Wer hilft bei der Einordnung

Ob jemand versicherungsfrei oder befreit ist, entscheidet sich im Einzelfall. Auskunft geben die Krankenkassen, die Versicherungsunternehmen und unabhängige Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO. Spezielle Fälle finden Sie unter PKV für Selbstständige und PKV für Beamte.

Häufige Fragen

Kann ich als Angestellter jederzeit in die PKV wechseln?

Nein. Voraussetzung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Versicherungsfreiheit oder eine Befreiung nach § 8 SGB V. Außerdem gelten die Regeln des Vertrags und der Annahme durch den Versicherer.

Dürfen Selbstständige in die PKV?

Hauptberuflich Selbstständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V nicht versicherungspflichtig nach den dort genannten Nummern. Sie müssen aber nach § 193 Abs. 3 VVG anderweitig abgesichert sein.

Gilt die Pflicht zur Absicherung auch in der PKV?

Ja. Nach § 193 Abs. 3 VVG muss die Versicherung aufrechterhalten werden. Die Kündigungsregeln stehen in § 205 VVG.

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