Ratgeber
Beschwerde und Schlichtung: PKV-Ombudsmann und BaFin
Bei Streit mit dem privaten Krankenversicherer gibt es mehrere Stellen. Diese Seite beschreibt den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Quellen sind pkv-ombudsmann.de, bafin.de und § 214 VVG, alle abgerufen am 26. Oktober 2026. Die Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Zuerst der Versicherer
Die BaFin empfiehlt, sich bei Unzufriedenheit schriftlich an das Unternehmen zu wenden und um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. Der PKV-Ombudsmann lehnt einen Schlichtungsantrag unter anderem ab, wenn Sie Ihr Anliegen noch nicht bei Ihrem Krankenversicherer geltend gemacht haben.
Der PKV-Ombudsmann
Der Ombudsmann ist die Schlichtungsstelle für die Private Krankheitskostenvollversicherung, die private Pflegepflichtversicherung und Zusatzversicherungen. § 214 VVG sieht vor, dass das Bundesamt für Justiz Schlichtungsstellen anerkennen kann. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
| Punkt | Angabe laut pkv-ombudsmann.de |
|---|---|
| Kosten | Das Verfahren ist kostenfrei, eigene Auslagen und ein Anwaltshonorar tragen Sie selbst |
| Antrag | per Post, Fax oder Online-Antrag, mündlich grundsätzlich nicht |
| Beteiligung | Voraussetzung ist, dass sich Ihr Versicherer am Verfahren beteiligt |
| Frist für den Versicherer | in der Regel drei Wochen für die Stellungnahme |
| Dauer | Abschluss oder Schlichtungsvorschlag innerhalb von 90 Tagen nach vollständiger Akte, Verlängerung möglich |
| Ergebnis | für die Beteiligten nicht bindend |
Der Ombudsmann nennt unter anderem diese Themen: Leistungsabrechnung, tarifliche Beschränkungen, Beitragsanpassung, Tarifwechsel, Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Widerruf sowie Anzeigepflichtverletzungen. Zu den Themen siehe Beitragsanpassung und Tarifwechsel.
Wann der Ombudsmann nicht zuständig ist
Nach den Angaben auf pkv-ombudsmann.de ist er nicht zuständig bei Streit mit der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Entscheidungen der Beihilfestelle und bei Streit mit Ärzten, Zahnärzten oder Krankenhäusern. Er erteilt keinen Rechtsrat und prüft keine Ansprüche vorab. Ein Antrag wird auch abgelehnt, wenn die Sache bereits gerichtlich entschieden oder anhängig ist, wenn der Anspruch verjährt ist und sich der Gegner darauf beruft oder wenn der Streitwert bis zu 50 Euro beträgt.
Die BaFin
Die BaFin nimmt Beschwerden über Versicherer entgegen, etwa über ein Online-Formular. Laut BaFin kann sie Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem Recht verhelfen, denn sie ist nur für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie darf keine einzelnen Streitfälle entscheiden und bietet keine Rechtsberatung an. Verbindlich klären können Streitfälle nur Gerichte. Auch Beschwerden über Versicherungsvermittler können an die BaFin gerichtet werden.
Weitere Hilfe
Rechtsrat erteilen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Verbraucherzentralen. Unabhängige Beratung zur Absicherung bieten Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO. Zurück zur Startseite.
Häufige Fragen
Was kostet das Verfahren beim PKV-Ombudsmann?
Laut pkv-ombudsmann.de ist es kostenfrei. Eigene Auslagen und ein Anwaltshonorar tragen Sie selbst.
Ist der Schlichtungsvorschlag verbindlich?
Nein. Das Ergebnis ist laut pkv-ombudsmann.de für die Beteiligten nicht bindend. Der Rechtsweg bleibt nach § 214 Abs. 1 VVG offen.
Kann die BaFin meinen Streit entscheiden?
Nein. Laut BaFin ist sie nur für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig und darf keine einzelnen Streitfälle entscheiden.